UNIVERSITÄTSKLINIK FÜR STRAHLENTHERAPIE

Alkohol und Strahlentherapie

Es gibt kein generelles Verbot von Alkoholgenuss während der Strahlentherapie. So ist z.B. ein Glas Sekt oder Rotwein zu besonderen Anlässen durchaus erlaubt. Auf den übermäßigen Genuss von Alkohol sollte aber generell und insbesondere während der Krebstherapie verzichtet werden.

Patienten mit Lebermetastasen oder Lebertumoren sollten generell auf Alkoholgenuss verzichten!

Letzte Änderung: 29.08.2019 - Ansprechpartner:

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